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Kindertagesbetreuung: Wann handelt das Land?

Die Bundesregierung lässt den Worten Taten folgen: Für den schnellen Ausbau der Kindertagesbetreuung werden die Kommunen in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils um eine Milliarde Euro entlastet. Darauf hat die KPV-Landesvorsitzende Anke Beilstein hingewiesen.

„Nach der großen Entlastung bei der Übernahme der Grundsicherung durch den Bund in der letzten Legislaturperiode sorgt die Bundesregierung für eine weitere wirksame Entlastung der Kommunen.“
 
Die Kommunen werden entlastet, in dem der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer und die Beteiligung des Bundes an den Kosten an der Unterkunft und Heizung in den Jahren 2015 bis 2017 um jeweils 500 Millionen Euro erhöht würden, so Beilstein.

Bund gibt 6 Milliarden Euro zusätzlich

Zusätzlich unterstütze der Bund in dieser Legislaturperiode Länder und Kommunen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen um insgesamt 6 Milliarden Euro zusätzlich.

So sei vorgesehen, das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in den Jahren 2016 bis 2018 um weitere 550 Millionen Euro aufzustocken.

Damit werde die Unterstützung für Länder und Gemeinden beim Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige, die sich bis Ende 2014 bereits auf 5,4 Milliarden Euro belaufe, weiter erhöht. Bis 2018 stelle der Bund für Investitionen in den Ausbau der Kinderbetreuung 3,28 Milliarden Euro zur Verfügung.

Länderanteil an Umsatzsteuer wird angehoben
 
Darüber hinaus, so Beilstein, erhöhe der Bund noch einmal seine Beteiligung an den Betriebskosten der Kinderbetreuung – neben den Investitionskosten. So plan man, den jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 845 Millionen Euro in den Jahren 2017 und 2018 noch einmal um 100 Millionen Euro zu steigern. Hierfür werde der Länderanteil an der Umsatzsteuer entsprechend angehoben.
 
Anke Beilstein: „Länder und Kommunen verfügen jetzt dank der Unterstützung durch den Bund über die Möglichkeit, weiterhin neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen, in eine hochwertige Ausstattung zu investieren und für eine verbesserte Betreuung zu sorgen.“

Landesregierung hilft kaum
 
Dem gegenüber helfe die Landesregierung in Mainz den hochverschuldeten Städten, Gemeinden und Landkreisen im Land aus eigener Tasche kaum. „Die Kommunen tragen beim Kita-Ausbau für unter Dreijährige beispielsweise bei den Investitionen und bei den Personalkosten den Großteil der Lasten.

Nachverhandlungen über die Kosten zwischen Kommunen und Land sind seit Jahren ergebnislos, obwohl Vereinbarungen und gesetzliche Regelungen eine Anpassung der Zuweisungen an die Kommunen vorsehen.“
 
Wenn das Land sich rühme, 440 Millionen Euro für den Kita-Ausbau einzustellen, sei dies nur die halbe Wahrheit, erklärte Beilstein. Allein für 2013 wurden von dieser Summe rund 267 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen, also doch wieder von den Kommunen bezahlt.

Kommunen brauchen originäre Landesmittel

Für 2014 würden 292 Millionen Euro und für 2015 dann 317 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich entnommen. Hier stehe das Land in der Pflicht, den Kommunen endlich originäre Landesmittel zur Verfügung zu stellen.
 
Anke Beilstein: „Es kann nicht angehen, dass ausgerechnet in Rheinland-Pfalz die Städte, Gemeinden und Landkreise für den in Beton gegossenen Größenwahn der Landesregierung am Nürburgring die Zeche bezahlen müssen.“