„Die MIT begrüßt das Vorhaben der neuen Bundesregierung, eine Kommission einzusetzen, die eine Neuregelung der Gewerbesteuer prüft“, so Frank Hoffmann, Bezirksvorsitzender der MIT Bezirksverband Trier. Dies sei ein Schritt in die richtige Richtung, müsse jedoch schleunigst umgesetzt werden. „Die Gewerbesteuer ist eine erhebliche Belastung für Unternehmen. Daher fordert die MIT den Ersatz der Gewerbesteuer durch eine kommunale Unternehmensteuer als reine Gewinnsteuer, ohne ertragsunabhängige Elemente wie Zinsen, Mieten, Pachten, Leasing- und Lizenzgebühren“, meint Hoffman. Es sei begrüßenswert, dass es im Bund Überlegungen gibt, die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und die kommunale Unternehmensteuer zu vereinheitlichen. Dies dürfe allerdings nur auf der Grundlage der Körperschaftsteuer erfolgen. „Diese Zielrichtung wäre auch für die Städte in der Region Trier der geeignete Weg“, so Hoffmann.
In die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer dürften allerdings keine ertragsunabhängigen Elemente, insbesondere Zinsausgaben, einbezogen werden. Dagegen verwahre sich die MIT Bezirksverband Trier. „Die Besteuerung muss rechtsformneutral sein. Das heißt, Personengesellschaften dürfen gegenüber Kapitalgesellschaften nicht benachteiligt werden“, erklärt Hoffmann abschließend.