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Vincent Kokert: Letzte Landtagssitzung im Jahr 2014 – Koalition verabschiedet wichtige Gesetzesvorhaben, CDU-Fraktion kümmert sich um das Handwerk

In der letzten Sitzungswoche des Landtages vor der Weihnachtspause werden sich die Abgeordneten mit wichtigen Gesetzentwürfen befassen. Auf der Tagesordnung stehen die abschließenden Beratungen zum Schulgesetz, zur Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem werden in 1. Lesung der Sechszehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Änderung des Landesrundfunkgesetzes beraten. Auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion wird sich der Landtag mit dem Strukturwandel bei den Handwerksberufen und einer Novellierung der Handwerksnovelle befassen.

Der Fraktionsvorsitzende Vincent Kokert erklärte zur Schulgesetzänderung: „Die Schulen in freier Trägerschaft sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Schulsystems. Mit der Gesetzesänderung schaffen wir endlich Rechtsfrieden und beenden monatelange Diskussionen. Eine auskömmliche Finanzierung der Schulen wird damit gesichert. Vor allem die Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich profitieren von der Anhebung der Finanzhilfesätze auf 80 Prozent. Auf Initiative der CDU-Fraktion wird eine Evaluierung der Kostensätze bereits zum Schuljahr 2019/20 und nicht erst im Jahr 2022 erfolgen. Die Kostensätze werden dann neu berechnet und an die Entwicklung in den öffentlichen Schulen angepasst.“

Zur 2. Lesung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes sagte Kokert: „Mit der Änderung des Gesetzes schaffen wir die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die nächste Landtagswahl. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung muss der Zuschnitt von insgesamt sechs Landtagswahlkreisen angepasst werden. Damit entsprechen diese auch bei der Wahl 2016 den Vorgaben des Verfassungsrechts. In den Ausschussberatungen wurde außerdem ein neuer Paragraph für die Wahlwerbung in das Gesetz integriert. Damit wird gewährleistet, dass die Kommunen wohlwollender mit der Prüfung von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Verkehrsraum umgehen und diese nicht per se untersagen und ablehnen.“

Mit dem Gesetz über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern werden die Grundlagen dafür geschaffen, den UNESCO-Status erhalten zu können und die wirtschaftliche und touristische Entwicklung des Gebietes unter Berücksichtigung der naturräumlichen Ausstattung zu verbessern. „Der Gesetzentwurf hat bei Nutzerverbänden und Einwohnern Befürchtungen vor zusätzlichen Einschränkungen und Restriktionen hervorgerufen. In den Beratungen zum Gesetzentwurf ist es unserer Fraktion gelungen, wichtige Änderungen durchzusetzen. Dazu zählt die Festlegung von Suchräumen für die künftige Ausweisung von Pflege- und Kernzonen des Biosphärenreservates. Für diese Zonen können lediglich Flächen des Landes oder der Stiftung Umwelt und Naturschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern herangezogen werden. Auch hinsichtlich der Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie der Neuerrichtung von zulässigerweise errichteten Gebäuden konnten im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen erreicht werden“, erläuterte Kokert.

Zum Antrag „Ursachen für Strukturwandel bei den Handwerksberufen überprüfen - Handwerksnovelle aus 2004 evaluieren“ der Koalitionsfraktionen, der auf eine Initiative der CDU-Fraktion zurückgeht, erklärte der Fraktionsvorsitzende: „Mit der der Novelle der Handwerksordnung unter Rot-Grün im Jahr 2004 hat sich ein Strukturwandel bei den Handwerksberufen ergeben. Seitdem besteht nur noch für Handwerke nach Anlage A der Handwerksordnung eine Meisterpflicht. Handwerke nach Anlage B sind von der Meisterpflicht ausgenommen. Seit der Novellierung hat sich die Zahl der Handwerksbetriebe auf Bundesebene nach Anlage B verdreifacht. Gleichzeitig sinkt die absolute Zahl der von Meistern geführten Betriebe nach Anlage B. Diese Entwicklung ist problematisch. Einerseits sind seit der Novellierung der Handwerksordnung viele prekäre Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Außerdem ist festzustellen, dass die Anzahl potentieller Ausbildungsbetriebe im Handwerk sinkt. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im Zeitraum von 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2013 lediglich einen Zuwachs von 5 Prozent von Handwerksbetrieben nach Anlage A verzeichnet. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der Handwerksbetriebe nach Anlage B jedoch um 36 Prozent. Mit unserem Antrag wird die Landesregierung deshalb gebeten, sich gegenüber der Bundesregierung für eine Evaluation der Handwerksordnung einzusetzen. Dabei sollen vor allem die Auswirkungen der Handwerksordnung auf die duale Ausbildung berücksichtigt werden.“